Mit Bericht vom 4. April 2012 (BBl vom 1. Mai 2012, 4561 ff.) beantragt Bundesrat dem Parlament, den Vorstoss der freisinnig- demokratischen Fraktion „Stopp dem Zahlungsschlendrian“ (08.3169) abzuschreiben.
Der Vorstoss sieht vor, den Verzugszins von gegenwärtig 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) auf 10 % pro Jahr zu erhöhen. Der Bundesrat begründet seinen Antrag erstens mit dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, in dem eine solche Erhöhung des Verzugszinses eine unerwünschte Zusatzbelastung für viele Unternehmen bedeuten würde. Zweitens stehe ein Verzugszinssatz von 10 % in keinem nachvollziehbaren Verhältnissen zu den Zinssätzen auf dem Kapitalmarkt – bereits der Zinssatz von 5 % liege weit über dem SNB Zinssatz für den 3-Monats-Libor (Zielband 0 – 0.25 %). Mit der Verdoppelung des Verzugszinssatzes würde somit ein dem Schweizer Recht fremder Strafschadenersatz eingeführt. Drittens sei „fraglich“, ob eine Erhöhung des Verzugszinssatzes tatsächlich die Zahlungsmoral verbessere (dies insbesondere mit Blick auf eine Studie der EU).