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Abweisendes vom Bundesgericht zu Lohnsteigerungen, Pflegeschaden und Genugtuung

Urteil des Bundesgerichts 4A_6/2019 vom 19. September 2019 Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid mehrere teilweise überraschende Erwägungen […]

Urteil des Bundesgerichts 4A_6/2019 vom 19. September 2019

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid mehrere teilweise überraschende Erwägungen gemacht. So werden zukünftig generelle Reallohnsteigerungen im Erwerbsschaden – anders als im Haushaltschaden – nicht akzeptiert und für individuelle Lohnsteigerungen das Beweismass der hinreichende Wahrscheinlichkeit gefordert (E. 5.2.2). Für den Ersatz eines künftigen Schadens genüge es nicht, dass er zu einem späteren Zeitpunkt entstehen wird; selbst wenn der Risikoeintritt noch so wahrscheinlich ist, bedarf es ausserdem konkreter Anhaltspunkte dafür, dass er in einem bestimmten Ausmass eintreten wird. Wenn für die konkrete Situation der geschädigten Person sowol allgemeine Erfahrungswerte als auch konkrete Situation der geschädigten Person sowohl allgemeine Erfahrungswerte als auch konkrete Anhaltspunkte für einen bestimmten Zeitpunkt und das Ausmass des SSchaden überhaupt fehlen (wie es für den künftigen Pflegeaufwand einer heute rund 45 Jahre alten Paraplegikerin der Fall ist), ist von Beweislosigkeit auszugehen (E. 4.4.). Und eine Genugtuung von CHF 265’000.00 (entsprechend der dreifachen Integritätsentschädigung als Basisgenugtuung) für eine Paraplegikerin stellt nicht bloss Weiterentwicklung der Rechtsprechung dar, sondern eine Praxisänderung, für die kein Anlass besteht (E 6.3).

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