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Dauer der Erwerbstätigkeit

Urteil 4A_665/2011 (2.12.2012): Bestätigung der Rechtsprechung (s. BGE 136 III 310) zur Dauer der hypothetischen Erwerbstätigkeit. Diese dauert […]

Urteil 4A_665/2011 (2.12.2012): Bestätigung der Rechtsprechung (s. BGE 136 III 310) zur Dauer der hypothetischen Erwerbstätigkeit. Diese dauert für den unselbständig Erwerbstätigen bis zum AHV-Alter (65/64). Für Selbständigerwerbende ist es je nach den Umständen des Einzelfalls (Beruf, Gesundheit, finanzielle Situation) möglich, von einer über das AHV-Alter hinaus andauernden Erwerbstätigkeit auszugehen.

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Neuer Patch 22.3.0 für Kunden des LEONARDO 22 Entsprechend der Releaseplanung können Kunden des LEONARDO 22 den Patch […]

LEONARDO 22 ist produktiv. Nun kann auch beim Zusammentreffen von UVG-Taggeldern und IV-Renten eine Überentschädigungsberechnung auf dem Hintergrund […]