PRODUKTE

produits

SUCHE

recherche

Im Westen nichts Neues – Urteil des BGer 4A_127/2011 vom 12. Juli 2011

Das Bundesgericht hat seine Praxis, wonach der Kapitalisierungszinsfuss im Haftpflichtrecht 3,5 % beträgt, erneut bestätigt. Unter Berufung auf […]

Das Bundesgericht hat seine Praxis, wonach der Kapitalisierungszinsfuss im Haftpflichtrecht 3,5 % beträgt, erneut bestätigt. Unter Berufung auf die Rechtssicherheit hält das höchste Gericht in knapper Weise fest: «Dass die seitherige Wirtschaftsentwicklung eine Praxisänderung erheischen würde, ist nicht dargetan, weshalb davon abzusehen ist.»

Dem Urteil sind weitere interessante Aspekte zur Bestimmung des hypothetischen Erwerbsausfalls (Behauptung einer Karriere, E. 7) sowie zum Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten zu entnehmen (E. 12) zu entnehmen.

Hier geht’s zum Urteil

Hinweis zu Leonardo: Die Software kapitalisiert die zukünftigen Schadenersatzleistungen standartmässig mit dem Zinsfuss von 3,5 %. Sie können diesen jedoch auch manuell modulieren (unter KAPITALISIEREN/ZINSEN> Kapitalisierung> Kapitalisierungszinsfuss) zur Software. Mehr zum Kapitalisierungszinfuss erfahren sie hier.

NEWS

Neuer Patch 22.3.0 für Kunden des LEONARDO 22 Entsprechend der Releaseplanung können Kunden des LEONARDO 22 den Patch […]

LEONARDO 22 ist produktiv. Nun kann auch beim Zusammentreffen von UVG-Taggeldern und IV-Renten eine Überentschädigungsberechnung auf dem Hintergrund […]