Das Bundesgericht hat seine Praxis, wonach der Kapitalisierungszinsfuss im Haftpflichtrecht 3,5 % beträgt, erneut bestätigt. Unter Berufung auf die Rechtssicherheit hält das höchste Gericht in knapper Weise fest: «Dass die seitherige Wirtschaftsentwicklung eine Praxisänderung erheischen würde, ist nicht dargetan, weshalb davon abzusehen ist.»
Dem Urteil sind weitere interessante Aspekte zur Bestimmung des hypothetischen Erwerbsausfalls (Behauptung einer Karriere, E. 7) sowie zum Ersatz vorprozessualer Anwaltskosten zu entnehmen (E. 12) zu entnehmen.
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Hinweis zu Leonardo: Die Software kapitalisiert die zukünftigen Schadenersatzleistungen standartmässig mit dem Zinsfuss von 3,5 %. Sie können diesen jedoch auch manuell modulieren (unter KAPITALISIEREN/ZINSEN> Kapitalisierung> Kapitalisierungszinsfuss) zur Software. Mehr zum Kapitalisierungszinfuss erfahren sie hier.