PRODUKTE

produits

SUCHE

recherche

Keine Vermengung von normativer und tatsächlicher Bemessung des Haushaltschadens

Urteil des Bundesgerichts 4A_430/2019 vom 9. Dezember 2019 In den kantonalen Entscheiden war der Beschwerdegegnerin aufgrund eines Personenschadens […]

Urteil des Bundesgerichts 4A_430/2019 vom 9. Dezember 2019

In den kantonalen Entscheiden war der Beschwerdegegnerin aufgrund eines Personenschadens ein Haushaltschaden zugesprochen worden. Dieser war unter Berücksichtigung der SAKE Tabellen abstrakt berechnet worden. Die Beschwerdeführerin stellt vor Bundesgericht nicht in Abrede, dass das Sachgericht, wenn es sich für die normative Methode entscheidet, zur Quantifizierung des Haushaltschadens auf statistische Werte abstellen kann. Im vorliegenden Fall seien die SAKE Tabellen aber nicht geeignet, weil die Beschwerdegegnerin ihr Einkommen mit einem 70 Stunden Pensum erzielt und demzufolge weniger Zeit in ihren Haushalt investiert habe als eine Person mit einer "normalen" Vollzeitstelle. Das Bundesgericht erwägt, die pauschale Tatsachenbehauptung, dass die Beschwerdegegnerin unterdurchschnittlich wenig Zeit in den Haushalt investiert habe, finde keine Stütze in den Feststellungen des angefochtenen Entscheids. Auch kann allein aus der hohen Arbeitsbelastung der Beschwerdegegnerin als selbständige Bar Betreiberin nicht geschlossen werden, dass sie deshalb weniger Zeit in den Haushalt investiert hätte als eine Person mit einem "normalen Teilzeitpensum". Mithin habe das Abstellen auf Statistiken zur Folge, dass ein "Soll" und nicht ein "Ist" entgolten wird; es sei methodisch falsch, die Werte über die statistisch erfassten Eckdaten hinaus anzupassen (E. 2.5).

NEWS

Neuer Patch 22.3.0 für Kunden des LEONARDO 22 Entsprechend der Releaseplanung können Kunden des LEONARDO 22 den Patch […]

LEONARDO 22 ist produktiv. Nun kann auch beim Zusammentreffen von UVG-Taggeldern und IV-Renten eine Überentschädigungsberechnung auf dem Hintergrund […]