LEONARDO 22 ist produktiv. Nun kann auch beim Zusammentreffen von UVG-Taggeldern und IV-Renten eine Überentschädigungsberechnung auf dem Hintergrund von Art. 69 ATSG vorgenommen werden. Optimiert wurde die einphasige Berechnung des Versorgungsschadens. Und der neue Organisator ermöglicht es, eine einfache To-Do-Liste für die eigenen und vom System erzeugte Warnhinweise zu führen. Mehr dazu lesen Sie hier.