Nominallohnwachstum von 0,8 Prozent
Im Jahr 2012 verzeichneten die Nominallöhne eine Zunahme von 0,8 Prozent gegenüber 2011. Diese Zunahme ist ähnlich wie jene in den Jahren 2011 (+1,0%) und 2010 (+0,8%). Praktisch alle Wirtschaftszweige konnten von diesem Lohnwachstum profitieren. Die Entscheide in Bezug auf die Lohnerhöhung von 2012 wurden in der Regel im Herbst 2011 gefällt, während in Zusammenhang mit der internationalen Wirtschafts- und Finanzlage noch grosse Unsicherheiten bestanden und die Inflationsrate für das Jahr 2012 auf -0,3 Prozent geschätzt wurde. Zum Vergleich: Im Rahmen der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) – sie decken rund eine halbe Million Arbeitnehmende ab – wurde für 2012 eine Effektivlohnerhöhung von 0,7 Prozent kollektivvertraglich vereinbart.
Negative Teuerung und Reallohnzunahme um 1,5 Prozent
Im Jahr 2012 erhöhten sich die Reallöhne um 1,5% Prozent. Dies ist die stärkste Zunahme der Lohnkaufkraft seit 2010 und ein Ergebnis der Erhöhung der Nominallöhne um 0,8 Prozent in Verbindung mit einer negativen Teuerung von -0,7 Prozent. Während der letzten fünf Jahre (2008 bis 2012) haben die Nominallöhne jährlich durchschnittlich um 1,4 Prozent und die Reallöhne um 0,9 Prozent zugenommen. Im selben Zeitraum registrierte der tertiäre Sektor ein durchschnittliches Wachstum von 1,4 Prozent (nominal) und von 1 Prozent (real) pro Jahr und der sekundäre Sektor wies eine Zunahme von 1,3 Prozent (nominal) und 0,8 Prozent (real) auf.
Quelle: Medienmitteilung des Bundesamts für Statistik vom 29.04.2013
Lohnentwicklung in der Personenschadenberechnung
Bei der Berechnung des Erwerbsschadens und der dort miteinzubeziehenden hypothetischen Lohnentwicklung der geschädigten Person, hat es das Bundesgericht bislang in konstanter Rechtsprechung abgelehnt, eine generelle Reallohnsteigerung im Sinne einer Normhypothese zu berücksichtigen. Es sei zu beachten, «dass bei entsprechenden Berechnungen des Erwerbsausfallschadens regelmässig konkrete Umstände des Einzelfalls, insbesondere die berufliche Situation des Geschädigten berücksichtigt werden können, aufgrund derer sich auf dessen künftige hypothetische Lohnentwicklung schliessen lässt» (BGE 132 III 321 E. 3.7.2.2.). Dies im Unterschied zum Haushaltschaden, der sich weitgehend nur abstrakt ermitteln lässt und bei dem das BGer seit längerem generell eine Reallohnerhöhung von 1% jährlich anerkennt.
In LEONARDO können sowohl beim Erwerbsschaden als auch bei Haushaltschaden hypothetische Einkommensentwicklungen beliebig nachgezeichnet werden. Für den bisherigen Schaden steht ein "Nominallohn-Assistent" zur Verfügung, mit welchem die prozentuale Entwicklung der Nominallöhne gemäss Nominallohnindex seit 1939 berücksichtigt werden kann. Die neusten Zahlen zur Lohnentwicklung 2012 werden im neuen LEO 13 mit enthalten sein.