PRODUKTE

produits

SUCHE

recherche

Schadenersatz und Genugtuung wegen U-Haft

Urteil des Bundesgerichts 6B_111/2012, 6B_122/2012 vom 15. Mai 2012: Im vorlie-genden Entscheid ging es (unter anderem) um eine […]

Urteil des Bundesgerichts 6B_111/2012, 6B_122/2012 vom 15. Mai 2012: Im vorlie-genden Entscheid ging es (unter anderem) um eine Schadenersatz- und Genugtuungsforderung im Zusammenhang mit einem Strafverfahren. X war vom Bezirksgericht Zürich wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verurteilt, danach aber vom Obergericht vollumfänglich freigesprochen worden. Ihm wurden pauschal CHF 5‘000 als Schadenersatz und zudem CHF 60‘000 als Genugtuung zugesprochen.

Dagegen erhob X Beschwerde ans Bundesgericht und machte sinngemäss eine Verletzung von Art. 429 Abs. 2 StPO bei der Ermittlung des Lohnausfalls aufgrund der Untersuchungshaft geltend. Das Bundesgericht hielt fest, die Vorinstanz habe diese Bestimmung verletzt. Sie hätte den von Amtes wegen den Tatsachen nachgehen müssen, die einen Schluss auf das zukünftige Einkommen des Inhaftierten (welcher zum Zeitpunkt der Inhaftierung arbeitslos war) erlaubt hätten. Ebenso hätte die Vorinstanz zu den Einsparungen für Kost und Logis während der Haftdauer die notwendigen Beweise erheben müssen. Insgesamt reiche die Begründunge der Vorinstanz nicht aus, um die Schätzung des Schadens nachzuvollziehen.

Demgegenüber war die Festsetzung der Genugtuung bei CHF 160 pro Hafttag bunderechtskonform. Denn das Bundesgericht erachtet (mangels aussergewöhnlicher Umstände) bei kürzeren Freiheitsstrafen CHF 200 pro Tag als angemessene Genugtuung. Bei längerer Untersuchungshaft von mehreren Monaten Dauer ist der Tagessatz in der Regel zu senken, da die erste Haftzeit besonders schwer ins Gewicht fällt.

NEWS

Neuer Patch 22.3.0 für Kunden des LEONARDO 22 Entsprechend der Releaseplanung können Kunden des LEONARDO 22 den Patch […]

LEONARDO 22 ist produktiv. Nun kann auch beim Zusammentreffen von UVG-Taggeldern und IV-Renten eine Überentschädigungsberechnung auf dem Hintergrund […]