Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zieht in der neusten Ausgabe der Sozialen Sicherheit (CHSS) Bilanz über die Regressprozesse, die es in den letzten zehn Jahren geführt hat. Dabei stellt es fest, dass zwar der Löwenanteil der Regressfälle, nämlich über 99 %, nach wie vor aussergerichtlich erledigt wird, dennoch aber die Zahl der Regressprozesse in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen hat. Diese Prozesse scheinen sich für das BSV zu lohnen: Bei einem Fallerledigungs-Tempo von einem Fall pro Quartal haben AHV und IV seit dem Jahr 2000 in 48 Regressfällen ein Urteil erwirkt oder einen gerichtlich anerkannten Vergleich erzielt. Die Erfolgsquote liegt dabei bei 84 %. Zum Ganzen s. CHSS 3/2012, S. 140 ff.